Allgemeine Nutzungsbedingungen
(Stand: Februar 2015)
der Termin2go GmbH, Radinkendorf 20, 15848 Beeskow, Deutschland, vertreten durch die geschäftsführenden
Gesellschafter Thomas Schiela und Maria Schiela (nachfolgend „Termin2go“ genannt) für die Nutzung
von www.termin2go.com durch gewerbliche Anbieter.
1. Geltungsbereich
(1) Termin2go erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Nutzungsbedingungen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen der gewerblichen Anbieter werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn,
Termin2go stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch dann,
wenn Termin2go in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des gewerblichen Anbieters seine Leistungen
vorbehaltlos
erbringt.
2. Leistungen von Termin2go
(1) Termin2go bietet gewerblichen Anbieter mit seinem Webservice unter anderem die Möglichkeit,
(a) webbasiert mit Kunden Termine zu vereinbaren und diese Termine wie auch Kunden, Mitarbeiter und
Dienstleistungen
innerhalb des Webservices zu verwalten,
(b) den Webservice mit externen Kalendern zu synchronisieren und Daten zu importieren und
exportieren und
(c) sich innerhalb des Termin2go Branchenbuches listen zu lassen und dort ein Unternehmensprofil zu
erstellen.
(2) Der gewerbliche Anbieter erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziffer 5 das
nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beschränkte, nicht
übertragbare und nicht
unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des Webservices im in diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten
Umfang.
(3) Termin2go übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die anfragenden Kunden ein tatsächliches
Leistungsinteresse
haben oder die angegebenen Kontaktdaten richtig und/oder vollständig sind. Die Terminanfrage beruht
auf den Angaben
des anfragenden Kunden, für deren Richtigkeit Termin2go nicht einsteht.
(4) Termin2go schuldet weder einen Vermittlungserfolg, noch eine erfolgreiche Kontaktaufnahme mit
dem Kunden. Allein
der Kunde entscheidet, ob und wie er einen Termin vereinbaren und wahrnehmen und wie er auf
Kontaktanfragen des
gewerblichen Anbieters reagiert.
(5) Termin2go ist berechtigt, sein Angebot zu erweitern, einzuschränken, dem technischen Fortschritt
anzupassen
und/oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit der Vertrags-zweck dadurch nicht erheblich verändert
wird und die
Änderung für den gewerblichen Anbieter nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn
Anpassungen erforderlich
sind, um Missbrauch zu verhindern oder Termin2go aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Anpassung
verpflichtet ist.
3. Pflichten des gewerblichen Anbieters
(1) Der gewerbliche Anbieter ist verpflichtet, bei der Registrierung und Erstellung seines Profils
richtige und
vollständige Angaben zu machen und Termin2go über Änderungen unverzüglich zu informieren.
(2) Der gewerbliche Anbieter verpflichtet sich, Terminanfragen von Kunden zeitnah zu beantworten und
Kunden über
nicht wahrnehmbare Termine trotz einer Terminbestätigung umgehend zu informieren.
(3) Für den Inhalt des Branchenbuch-Profils wie auch die Richtigkeit und Verbindlichkeit des über
den Webservice von
Termin2go vereinbarten Termins ist ausschließlich der gewerbliche Anbieter verantwortlich.
(4) Der gewerbliche Anbieter ist nicht berechtigt, Profile für Dritte zu erstellen, die von
Termin2go erhaltenen
Daten an Dritte zu übermitteln oder die Dienstleistungen von Termin2go zweckentfremdet zu nutzen.
Ferner ist die
vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung der Daten von Termin2go zur gewerblichen
Adressenverwertung
oder sonstige kommerzielle Verwertung (z. B. zur werblichen Ansprache) nicht gestattet.
(5) Beim Verlust von Zugangsdaten oder der Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte,
ist Termin2go
unverzüglich zu informieren. Der gewerbliche Anbieter stellt bei Verlust oder Missbrauch seiner
Zugangsdaten und
einem hieraus entstehenden Schaden Termin2go von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Mit dem Vertragsschluss gewährt der gewerbliche Anbieter Termin2go für die Dauer des
Vertragsverhältnisses das
Recht, gegenüber Dritten als „Referenzunternehmen“ unter Nutzung seiner Kennzeichen öffentlich
benannt zu werden.
4. Pflichtverletzung des gewerblichen Anbieters
(1) Verletzt der gewerblichen Anbieter die ihm obliegenden Pflichten erheblich oder nachhaltig und
stellt er dieses
vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich ab, kann Termin2go die Erbringung
seiner Leistungen auf
Kosten des gewerblichen Anbieters einstellen. Der gewerblichen Anbieter bleibt in diesem Fall zur
Zahlung des
Entgeltes bis zum Vertragsende verpflichtet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung von Termin2go
bleibt
unberührt.
(2) Termin2go und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die
auf einer
rechtswidrigen Verwendung der Leistungen und Daten von Termin2go durch den gewerblichen Anbieter
beruhen oder mit
seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutz-rechtlichen, urheberrechtlichen
oder sonstigen
rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen und Daten durch den
gewerblichen Anbieter
verbunden sind. Erkennt der gewerbliche Anbieter oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß
droht, besteht die
Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Termin2go.
5. Vergütung
(1) Die Preise für die von Termin2go erbrachten Leistungen richten sich, sofern nicht abweichend
individualvertraglich vereinbart, nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen
Preisliste.
(2) Die für die Inanspruchnahme der Leistungen zu zahlenden Entgelte stellt Termin2go mit einer
Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(3) Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem gewerblichen Anbieter nur zu, soweit seine
Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(4) Termin2go informiert den gewerblichen Anbieter über eine Preiserhöhung mindestens vier (4)
Wochen vor ihrem Inkrafttreten und weist den gewerblichen Anbieter im Rahmen der Mitteilung über
die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen
einer nicht fristgerecht eingegangenen
Kündigung besonders hin. Ein solches Kündigungsrecht besteht dann, wenn die Preiserhöhung mehr als
5% des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Entgeltes beträgt. In diesem Fall ist der
gewerblichen Anbieter
berechtigt, den Vertrag innerhalb von drei (3) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform zu kündigen. Kündigt der
Dienstleister nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten
Zeitpunkt mit dem neuen Betrag fortgesetzt.
6. Vertragslaufzeit/-beendigung
(1) Sofern nicht abweichend individualvertraglich vereinbart, wird das Vertragsverhältnis unbefristet
geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Folgemonats
gekündigt werden.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein
wichtiger Grund
liegt insbesondere dann vor, wenn der gewerbliche Anbieter wesentlichen Pflichten aus diesen
Nutzungsbedingungen
nicht nachkommt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges in nicht unerheblicher Höhe ist Termin2go berechtigt, die
Erbringung der
Leistungen auf Kosten des gewerblichen Anbieters zu verweigern.
(4) Kommt der gewerbliche Anbieter (a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines
überwiegenden
Teils des Rechnungsbetrages in Verzug und ist die Höhe des Betrages für sich betrachtet nicht
unerheblich oder (b)
ist der gewerbliche Anbieter für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung in Höhe
eines Betrages,
der dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug, kann Termin2go das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer
Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges bleibt Termin2go
unbeschadet
dessen vorbehalten.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden das Profil des gewerblichen Anbieters und sein
Datenbestand
gelöscht.
(6) Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform und kann an info@termin2go.com gerichtet
werden. Für die
Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Empfänger maßgeblich.
7. Haftung
(1) Die Ansprüche des gewerblichen Anbieters auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
richten sich
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von Termin2go beruhen, haftet Termin2go unbeschränkt. Im Rahmen der
übrigen
Haftungsansprüche haftet Termin2go unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten
Beschaffenheit sowie für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Termin2go nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren
Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung
des
Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der gewerbliche Anbieter regelmäßig vertrauen
kann
(Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen
und vorhersehbaren
Schaden und summenmäßig auf 5.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt. Die Haftung für
Mangelfolgeschäden, mittelbare
Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von
Termin2go. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Schlussbestimmungen
(1) Termin2go ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu
ändern, sofern
die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Termin2go für den gewerblichen Anbieter
zumutbar sind. Die
Änderungen werden dem gewerblichen Anbieter rechtzeitig mitgeteilt. Erfolgen erhebliche Änderungen
zu Ungunsten des
gewerblichen Anbieters, steht ihm zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein
außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Termin2go weist den gewerblichen Anbieter in der Änderungsmitteilung auf seine
Rechte hin und
auch darauf, dass die Änderungen wirksam werden, wenn er die Nutzung der Leistungen von Termin2go
nach der Änderung
fortsetzt.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser
Nutzungsbedingungen
beinhalten, bedürfen der Textform oder der nachträglichen textlichen Fixierung. Dies gilt auch für
eine Änderung
dieser Klausel.
(3) Der gewerbliche Anbieter kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach
vorheriger
schriftlicher Zustimmung von Termin2go auf einen Dritten übertragen. Termin2go ist berechtigt, seine
Leistungen ganz
oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, für deren Leistungen Termin2go wie für eigene
Leistungen
einsteht.
(4) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des
internationalen Privatrechts
anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis ist der Sitz von Termin2go. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand hat
vorrangige
Geltung.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen
Bestimmungen des
Vertrages davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche
Bestimmung ersetzen,
welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
Dies gilt auch für
Vertragslücken.